15% Zuschuss vom Staat
Wir arbeiten mit einem gelisteten Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes zusammen, sodass wir für Sie einen direkten Investitionszuschuss von 15% im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung beantragen können.
Gefördert werden alle Maßnahmen die zur energetischen Verbesserung Ihres Hauses führen, wie beispielsweise der Austausch von Haustüren, Fenstern und Isolierglasscheiben.
Wichtig für Ihre Planung: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe sowie vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden und der Auftragswert muss über 300€ inkl. MwSt. liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).
Was kostet Sie unser Service?
Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazu gehörigen Planungsarbeiten sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeitintensiv ausfallen, berechnen wir Ihnen als Bearbeitungsgebühr 6%
zzgl. Mehrwertsteuer. Von dieser Gebühr bekommen Sie vom BAFA jedoch die Hälfte nach Auftragsausführung wieder erstattet.
Berechnungsbeispiel:
Sie planen einen Fensteraustausch im Wert von 12500€ inkl. MwSt.
Hierfür bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat von 1875€.
Unsere Bearbeitungsgebühr beträgt für diesen Auftrag 6% zzgl. MwSt das entspricht 892,50€.
Davon erhalten Sie 50% (446,25€) wieder zurück.
Unsere Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300€ zzgl. MwSt.
(diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungsfähig).
Wer unsere Produkte bei sich einbaut, wird mit 15% der Kosten vom Staat belohnt. Sprechen Sie uns an und wir vermitteln für Sie die Formalitäten.
Hinweis: Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung ist nicht vom Förderstopp betroffen, sondern läuft ganz normal weiter.
Lediglich die Förderkredite wurden gestoppt.